Informationen zur aktuellen Lage (9. April 2021)
Achtung, liebe Eltern!
Wie Sie bereits aus den Medien entnehmen konnten, gilt ab dem 12.04.2021 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein grundsätzliches Besuchsverbot von Kindertageseinrichtungen mit der Möglichkeit einer Notbetreuung. Anspruch auf Notbetreung haben Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeitet und eine Betreuung nicht anderweitige vertrauensvoll organisiert werden kann. Lesen sie dazu gern Anlage 3 Kapitel 5.
Für die Organisation und und das Vorlegen benötigter Unterlagen gilt der Montag (12.04.) als Übergangstag. Nähe Informationen und die Benötigten Unterlagen finden Sie im Anhang.
Ihr LandKinderGarten Team
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